Donnerstag, 25.04.2024

Top-Kanzlei Arzthaftungsrecht Ciper und Coll, die Anwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs!

Okt2,2016

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einige Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Berlin – vom 28. September 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Probleme nach Operation des Segments LWK 4 in PLIF-Technik, LG Berlin, Az.: 36 O 221/13

Chronologie:
Die Klägerin stellte sich aufgrund von starken Rückenschmerzen bei der Beklagten vor. Dort schlugen ihr die Ärzte eine Versteifungsoperation in PLIF-Technik vor. Postoperativ hielten die Beschwerden an, mit Ausstrahlung in die Beine. Es war eine Folgeoperation notwendig. Anlässlich der nachfolgenden Kernspintomografie wurde Granulationsgewebe im Epiduralraum festgestellt und dass das eingebrachte Implantat die Hinterkante des Wirbelkörpers überragt hatte.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat ein neurochirurgisches Zusammenhangsgutachten eingeholt, das einen ärztlichen Behandlungsfehler allerdings nicht bestätigen konnte. Allerdings ist fraglich, ob die erfolgte Risikoaufklärung ausreichend war. Das Landgericht schlug den Parteien im Ergebnis einen Vergleich im deutlich vierstelligen Bereich vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Neben ärztlichen Behandlungsfehlern wird in Arzthaftungsprozessen oftmals auch der Vorwurf einer nicht hinreichenden Risikoaufklärung erhoben. Die Beweispflicht liegt hierbei auf Behandlerseite. Nicht immer gelingt dieser Beweis, so wie hier, konstatiert der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht D.C. Mahr, LLM.

Oberlandesgericht Düsseldorf – vom 24. September 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Hallux-Valgus Operation, OLG Düsseldorf, Az.: 8 U 199/14

Chronologie:
Die Klägerin litt seit 2005 unter Beschwerden im Bereich des linken Fußes. Es wurde bei ihr ein Hallux Valgus diagnostiziert und eine operative Behandlung angeraten. Im Rahmen der Operation setzten die Ärzte einen Kirschnerdraht zur Stabilisierung ein. Da die Klägerin in der Folge weiter unter Schmerzen litt, musste dieser Draht wieder entfernt werden.

Verfahren:
Das zuvor befasste Landgericht Duisburg kam zu dem Ergebnis, dass keine ärztliche Fehlbehandlung vorlag und wies die Klage ab. Eine Prüfung von möglichen Aufklärungsversäumnissen nahm das Vorgericht indes nicht vor. Hiergegen richtet sich u.a. die Berufung der Klägerin. Der zuständige Senat wies auf diese Thematik ausdrücklich hin und riet den Parteien zu einem Vergleich im vierstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen macht es für den in der ersten Instanz unterlegenen Geschädigten oft Sinn, die Entscheidung von einer Rechtsmittelinstanz hinterfragen zu lassen. Nicht selten kommt es erst in der zweiten Instanz für den Kläger zu dem erwünschten Erfolg, so wie hier, stellt RA Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.

Landgericht Detmold – vom 21. September 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Brustrekonstruktion nach vorangegangener Karzinomerkrankung, 65.000,- Euro, LG Detmold, Az.: 12 O 5/14

Chronologie:
Bei der Klägerin kam es zu rezidivierendem Krebsbefall der Brust. Nach Abnahme der Brust schlugen ihr die Mediziner einen künstlichen Aufbau vor. Hierfür entnahmen sie Gewebe im Unterbauch (DIEP-Lappenplastik). Da sich jedoch eine Thrombose entwickelte, musste dies wieder rückgängig gemacht werden. Auch im Bereich des Abdomens kam es durch die Gewebeentnahme zu einem massiven Entzündungsprozess, welcher zu wiederholten Darmdurchbrüchen führte.

Verfahren:
Das Landgericht hat zwei Sachverständigengutachten eingeholt, die im Ergebnis keine Fehler konstatierten. Das Gericht hielt indes eine Aufklärungspflichtverletzung für wahrscheinlich und schlug den Parteien eine gütliche Einigung vor. Diese einigten sich sodann auf eine pauschale Entschädigung von 65.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Grundsätzlich holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen Gutachten ein. Fallen diese für den Geschädigten negativ aus, hat das erkennende Gericht zudem noch mittels Beweisaufnahme zu klären, ob ein Aufklärungsfehler vorliegt, so wie hier, stellt RA Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Ciper
Ku’damm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : Ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

Ciper & Coll.
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