Donnerstag, 25.04.2024

Insidergeschäfte widersprechen Complianceregeln

Jan8,2015

Während man beim Thema Korruption in Unternehmen gute Fortschritte erzielt hat, sind Insidergeschäfte – zumal dann, wenn sie Vorstände betreffen – ein Minenfeld.

Mit Compliance ist die Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen, Vorschriften und freiwilligen Selbstverpflichtungen sowie internen Richtlinien gemeint.

Regelkonformität ist eine Selbstverständlichkeit, doch ein Bericht der OECD spricht eine andere Sprache. Laut dem Foreign Bribery Report werden auf internationaler Ebene die meisten Bestechungsgelder immer noch von Großunternehmen bezahlt.
Bestechungsgelder machen durchschnittlich elf Prozent der insgesamt anfallenden Transaktionskosten aus. Knapp 14 Millionen Dollar fließen durchschnittlich pro Fall unter dem Tisch, Geld, das auf die Kunden – bei öffentlichen Auftraggebern aber auch auf die Steuerzahler abgewälzt wird. Diese Zahlen stellen aber wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs dar. Das reale Ausmaß internationaler Korruption ist aufgrund komplexer Strukturen korrupter Geschäfte schwer zu erfassen.

Während die Compliancemanager, die üblicherweise einen direkten Zugang zum CEO und oder zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats haben, beim Thema Korruption meistens Rückendeckung genießen, ist das Feld wenn es um Insidergeschäfte geht, verminter. Selbstverständlich verbieten die meisten Complianceregeln auch diese Art von Business, doch der Graubereich ist fließend, so dass der gesunde Menschenverstand häufig anders urteilt als die zuständigen Staatsanwaltschaften oder Gerichte.

Eines dieser Fälle spielte sich im Jahr 2011 in der Schweiz ab und sorgte damals für Schlagzeilen. Im Mittelpunkt standen unter anderem der damalige CEO von Sonova, einem der wichtigsten Weltmarktplayer im Hörgerätebereich, Valentin Chapero, sowie dem Verwaltungsratsvorsitzende des Konzerns, Andy Rihs und der CFO Oliver Walker. Ihnen wird vorgeworfen, kurz bevor Sonova nach einem Produktrückruf 2010 in den USA am 16. März 2011 eine Gewinnwarnung herausgegeben hat, noch Aktien und Optionen im Wert von 47 Millionen Schweizer Franken – damals umgerecht 60 Millionen Euro – verkauft zu haben. So soll er einen persönlichen Verlust vermieden haben. Bevor Sonova am 16. März bekannt gegeben hatte, dass der Umsatz und der Gewinn 2011 wesentlich tiefer als erwartet ausfallen werde, wurden von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates Aktien und Optionen im Wert von 47 Mio. Fr. verkauft.

Auch wenn die für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwaltschaft Zürich II die Ermittlungen zwei Jahre später einstellte, so urteilt ein Insider, der damals mit dem Fall befasst war, dass zwischen „einem nicht nachweisbaren Fehlverhalten und einer sauberen Weste ein himmelweiter Unterschied liege.“ Immerhin habe Sonova im Juli 2012 wurde mit zwei Millionen Franken Geldbuße an die Schweizerische SIX bezahlt, da sie zu spät über die schlechten Umsatzzahlen informiert hatte. Zudem erhielten mehrere Investoren außergerichtlich eine Ausgleichszahlung von 2,6 Millionen Franken.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Chapero hielt den Manager jedoch nicht davon ab, sein Knowhow aus der kleinen und überschaubaren Hörgerätecommunity weiter zu versilbern. Zuletzt tauchte er als Berater des schwedischen Investmentunternehmens EQT auf, dass die Siemens Hörgerätesparte erwarb, bei der – oh Wunder – Chapero einstmals CEO gewesen ist und schon damals – übrigens während seiner Zeit bei der schweizerischen Sonova – einem Zeitungsbericht zu Folge – hinter den Kulissen vor Jahren Kontakte zu potenziellen Käufern vermittelt haben soll.
Compiancemanager befinden sich in diesem Bereich der CEO also häufig in einer Zwickmühle, denn wer beißt schon gern die Hand, von der man gefüttert wird.

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