Samstag, 07.12.2024

Zumindest war die Reaktion auf behördlichen Maßnahmen so, dass natürlich das Unternehmen ADCADA sich im Recht befindet, und die Behörde da falsch gehandelt hat. Das aus Sicht der ADCADA natürlich.

Viele Erfolgsmeldungen findet man in den letzten Jahren im Internet. Leider aber Erfolgsmeldungen die für und nichts wert sind. Oft sind es eben bezahlte Erfolgsmeldungen des Unternehmens ADCADA getarnt als Anzeige. Warum eigentlich, und das über Jahre?

Jahre in denen man doch dann auch echte Zahlen hätte vorlegen können. Jene Zahlen, die dann eben beweisen würden, dass das Geschäftsmodell von Benjamin Franklin Kühn aus Au in der Schweiz dann auch funktioniert. Diese Nachweise gibt es aus unserer Sicht bis zum heutigen Tage nicht.

Nicht nachvollziehen konnten wir dann in den letzten Jahren auch, warum das Unternehmen immer wieder Ausnahmegenehmigungen angewendet hat, um von „dummen Anlegern“ dann Kapital einzuwerben, anstatt einmal ein vernünftiges BaFin gestattetes Prospekt zu erstellen.

Nun also die Hausdurchsuchung an den Standorten Bentwisch und Liechtenstein am Donnerstag der letzten Woche. Hier geht es wohl um den Verdacht des verbotenen Einlagegeschäftes bzw. den Verdacht auf Verstoß gegen das Kredit Wesen Gesetz.

Nach unseren Informationen hat man umfangreiche Dokumente beschlagnahmt, die die Staatsanwaltschaft Rostock nun sichten wird. Danach wird dann sicherlich entscheiden werden, ob das Verfahren gegen die verantwortlichen Geschäftsführer eröffnet wird oder ob das Verfahren gegen die Geschäftsführer möglicherweise sogar eingestellt wird.

Beides ist in solchen Verfahren durchaus möglich, insofern gilt natürlich auch immer die Unschuldsvermutung gegenüber den Beschuldigten.

Die spannendere Frage ist dann aber nun, wie es jetzt weitergeht mit dem Unternehmen ADCADA in Liechtenstein und in Rostock? Geldeinsammeln wie bisher dürfte nun kaum möglich sein mit diesen neuen Nachrichten, denn welch ein vernünftiger Anleger wird jetzt noch das Risiko eines Investments eingehen?

Natürlich müssen sich Anleger nun auch Gedanken machen, was mit dem von ihnen dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Geldern passiert bzw. passieren kann.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Kim Klevenhagen aus Berlin, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, müssen Anleger jetzt sofort handeln. Das vor allem weil die Zukunft des Unternehmens ADCADA nun ungewisser scheint als jemals vorher.

Rechtsanwalt Klevenhagen wies auch daraufhin in einem Gespräch mit unserer Redaktion, dass das Unternehmen natürlich zukünftigen Investoren den Umstand, das ein Strafverfahren gegen die Geschäftsführer des Unternehmens läuft, nicht verschweigen darf.

PRESSEKONTAKT

Diebewertung
Thomas Bremer

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: www.diebewertung.de
E-Mail : redaktion@diebewertung.de
Telefon: 0163-3532648
Telefax: 0341 – 870 85 85 9

Ähnliche Beiträge